Interner Test — Erst- und Zweitgespräch simuliert
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Can Aktiv

Leistung · Eitorf

Pflegeberatung in Eitorf

Pflegebedarf verstehen, Fragen zur Pflege klären und den nächsten Schritt gemeinsam vorbereiten.

Was dazugehört

  • Orientierung zum Pflegebedarf
  • Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI
  • Unterstützung bei der Vorbereitung einer Pflegegrad-Einstufung

Für wen

  • Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

Kosten und Finanzierung

Finanzierung und mögliche private Anteile werden vor einer Vereinbarung besprochen. Welche Voraussetzungen gelten, hängt von der benötigten Leistung und dem bewilligten Umfang ab.

Pflegeberatung in Eitorf hilft dabei, Pflegebedarf und nächste Schritte zu verstehen. Angehörige bekommen Orientierung für die praktische Situation zuhause.

Die Vorbereitung der Pflegegrad-Einstufung, pflegegerechter Wohnraum und Hilfsmittel sind Themen des öffentlichen Angebots. Ein Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI wird von anderen Beratungs- und Entlastungsleistungen getrennt betrachtet.

Beratung und Entlastung

Ein Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI dient der Unterstützung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Der Anlass ist von einer allgemeinen Pflegeberatung oder der Nutzung des Entlastungsbetrags zu unterscheiden.

Welche Beratung für Ihre Situation benötigt wird und welche Voraussetzungen gelten, besprechen wir persönlich. Der Entlastungsbetrag nach §45 b SGB XI bildet keine pauschale gesetzliche Grundlage für jedes Beratungsgespräch.

Ablauf

So läuft es bei uns ab

  1. Ihre Frage aufnehmen

    Sagen Sie uns, welche Pflegefrage oder welcher Beratungsbesuch ansteht.

  2. Situation zuhause besprechen

    Wir ordnen den Bedarf und die praktischen Fragen für die betroffene Person und ihre Angehörigen.

  3. Nächsten Schritt vorbereiten

    Im Gespräch wird geklärt, welche weitere Information oder Unterstützung benötigt wird.

Wo wir Pflegeberatung anbieten

Pflegeberatung in der Gemeinde Eitorf

Can Aktiv bietet Pflegeberatung für Menschen in der Gemeinde Eitorf.

Pflegeberatung

Häufige Fragen

Wobei hilft die Pflegeberatung?

Wir bieten Orientierung zum Pflegebedarf, praktische Hinweise für Angehörige und Unterstützung bei der Vorbereitung einer Pflegegrad-Einstufung. Ihre konkrete Frage steht am Anfang.

Ist ein Beratungsbesuch dasselbe wie der Entlastungsbetrag?

Der Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach §45 b SGB XI sind unterschiedliche Leistungen. Anlass und Voraussetzungen werden getrennt geprüft.

Können Angehörige am Beratungsgespräch teilnehmen?

Wenn die betroffene Person das möchte, können Angehörige einbezogen werden. Gemeinsam werden die Situation zuhause und die nächsten Schritte besprochen.

Wer entscheidet über einen beantragten Pflegegrad?

Über den Antrag und die Einstufung entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Pflegeberatung unterstützt die Vorbereitung und die praktische Orientierung.

Sprechen wir über Ihre Situation

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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