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Can Aktiv

Leistung · Eitorf

Verhinderungspflege in Eitorf

Wenn Angehörige eine Pause brauchen oder ausfallen, besprechen wir die passende Vertretung für zuhause.

Was dazugehört

  • Besprochene Vertretung für pflegende Angehörige
  • Abstimmung von Zeitraum und benötigten Einsätzen
  • Anknüpfen an die bisherige Versorgung

Für wen

  • Pflegebedürftige Menschen, deren private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist

Kosten und Finanzierung

Verhinderungspflege richtet sich nach §39 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 steht mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro nach §42 a SGB XI zur Verfügung; bereits genutzte Leistungen sind zu berücksichtigen.

Verhinderungspflege in Eitorf kann unterstützen, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Pause braucht. Der benötigte Zeitraum und die bisherige Versorgung werden zuerst besprochen.

Eine Vertretung muss zur Situation zuhause und zu den verfügbaren Einsätzen passen. Es gibt keine automatische Zusage durch das Absenden einer Anfrage; Beginn und Umfang werden persönlich abgestimmt.

Gemeinsamer Jahresbetrag

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben nach §42 a SGB XI insgesamt Anspruch auf bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Es handelt sich um einen gemeinsamen Betrag, nicht um zwei zusätzliche Budgets.

Die Voraussetzungen für Verhinderungspflege ergeben sich aus §39 SGB XI. Zeitraum, nachgewiesene Kosten und bereits genutzte Leistungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.

Ablauf

So läuft es bei uns ab

  1. Zeitraum besprechen

    Wann ist die private Pflegeperson verhindert und welche Unterstützung wird benötigt?

  2. Bisherige Versorgung aufnehmen

    Wir klären, woran eine Vertretung anknüpfen soll und welche Einsätze möglich sind.

  3. Vertretung im passenden Umfang

    Zeitpunkt und Umfang werden nach der Prüfung gemeinsam vereinbart.

Wo wir Verhinderungspflege anbieten

Verhinderungspflege in der Gemeinde Eitorf

Can Aktiv bietet Verhinderungspflege für Menschen in der Gemeinde Eitorf.

Verhinderungspflege

Häufige Fragen

Wann kommt Verhinderungspflege infrage?

Sie kann bei vorübergehender Verhinderung einer privaten Pflegeperson infrage kommen, etwa durch Erholungsurlaub, Krankheit oder andere Gründe. Der gesetzliche Anspruch setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Ist eine Vertretung sofort zugesagt?

Zunächst werden Zeitraum, benötigte Einsätze und die bisherige Versorgung besprochen. Die Anfrage allein ist keine Zusage; der konkrete Beginn wird nach Prüfung vereinbart.

Ist der Jahresbetrag ein zusätzliches Monatsbudget?

Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag nach §42 a SGB XI umfasst Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam. Genutzte Leistungen verringern den verfügbaren gemeinsamen Betrag.

Wie wird der gewünschte Zeitraum geplant?

Besprechen Sie den Zeitraum und die bisherige Versorgung mit uns. Wir klären zunächst die benötigten Einsätze und die Möglichkeiten, bevor eine Vertretung vereinbart wird.

Sprechen wir über Ihre Situation

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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